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Eigenheimförderung 2015

Steuern : Denkmalschutz und Eigennutzung
 
Video zu § 10f EStG
i.V.m. § 7i / 7h EStG


 

Sie sehen ein Video ©  mit freundlicher Genehmigung von KONZ TV / KONZ Steuertipps.de  
Bitte Copyright beachten ! Dieser Film ist urheberrechtlich geschützt.

Denkmalgeschützte Immobilien sind zur Zeit das mit Abstand attraktivste Steuersparmodell :

Eine Investition in denkmalgeschütztes Immobilieneigentum bedeutet auch für Selbstnutzer umfangreiche Steuerersparnisse und Eigenheimförderung.

Die steuerliche Förderung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten, denkmalgeschützten Immobilien ist eines der letzten verbliebenen Steuerschlupflöcher. Der erzielbare Steuervorteil kann weit über denen der im Jahr 2006 abgeschafften Eigenheimzulage liegen und bietet damit auch erhebliche Vorteile bei der Finanzierung. Der Staat erstattet Ihnen - vereinfachend gerechnet - bis zu einem Drittel des Kaufpreises einer denkmalgeschützten Immobilie. Die Höhe der Steuererstattung können Sie leicht selbst errechnen:

Daumenberechnung der Steuerersparnis bei Eigennutzung:

Kaufpreis x  AfA*  x 90%  x persönlicher Steuersatz = Steuerersparnis
300.000   x  0,70  x 0,90  x            42 %                 =  79.380 €


* AfA = Anteil der Sanierungskosten / Herstellungskosten gemäß § 7i/h EStG bezogen auf den Kaufpreis

Das Ergebnis:
In diesem Beispiel erstattet Ihnen das Finanzamt innerhalb von 10 Jahren rund ein Viertel des Kaufpreises !

Unglaublich, - aber wahr ! Seien Sie ehrlich: Hätten Sie mit einer "Eigenheimzulage" in dieser Höhe gerechnet ? Sie haben noch Zweifel ? Fragen Sie den Steuerberater Ihres Vertrauens.

Es gibt allerdings auch zwei Wermutstropfen: Um in den vollen Genuss dieser staatlichen Förderung zu gelangen, müssen Sie leider als notwendige Voraussetzung auch bereits viel Steuern zahlen. Um es im Klartext zu sagen, sollte Ihr zu versteuerndes Einkommen nach unserer Meinung in einem Bereich über 60.000 Euro p.a. liegen. Der zweite Aspekt: Die Steuerbegünstigung wird in vollem Umfang nur dann gewährt, wenn Sie die Immobilie erwerben, bevor mit den Sanierungsarbeiten der Baumaßnahme begonnen wurde. Gerade als Eigennutzer sollten Sie daher eine Portion Phantasie mitbringen, da das unsanierte Baudenkmal erst in einigen Monaten nach dem Kaufvertragsabschluss wieder in neuem Glanz prächtig erstrahlen wird. Lassen Sie sich daher unbedingt Referenzobjekte des Anbieters zeigen.





Das im Filmbeitrag genannte Beispiel verdeutlicht diesen Finanzierungsvorteil bei Eigenutzung der Immobilie; im Vermietungsfall ( Kapitalanleger ) dagegen gelten abweichende Vorschriften, über die wir Sie auch gerne informieren: Sie werden überrascht sein, wie hoch Ihre persönliche Steuerersparnis sein könnte ...

Denkmalschutz Steuern Sparen Kapitalanleger



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