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Wirtschaftsberatung
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Eigenheimförderung 2010
Steuern
: Denkmalschutz und Eigennutzung
Filmbeitrag zu § 10f EStG
i.V.m. § 7i
/ 7h EStG |
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sehen ein Video © mit freundlicher Genehmigung
von KONZ
TV / KONZ
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| Denkmalgeschützte
Immobilien sind zur Zeit das mit Abstand attraktivste Steuersparmodell
: Eine Investition
in denkmalgeschütztes Immobilieneigentum bedeutet auch für Selbstnutzer
umfangreiche Steuerersparnisse und Eigenheimförderung.
Die steuerliche
Förderung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten, denkmalgeschützten
Immobilien ist eines der letzten verbliebenen Steuerschlupflöcher.
Der erzielbare Steuervorteil kann weit über denen der im Jahr 2006 abgeschafften
Eigenheimzulage
liegen und bietet damit auch erhebliche Vorteile bei der Finanzierung. Der Staat
erstattet Ihnen - vereinfachend gerechnet - bis zu einem Drittel des
Kaufpreises einer denkmalgeschützten Immobilie. Die Höhe der Steuererstattung
können Sie leicht selbst errechnen:Daumenberechnung
der Steuerersparnis bei Eigennutzung: Kaufpreis
x AfA* x 90%
x persönlicher Steuersatz =
Steuerersparnis 300.000 x
0,90 x 0,90 x
42 % =
102.060 €
* AfA = Anteil der Sanierungskosten / Herstellungskosten gemäß
§ 7i/h EStG bezogen auf den Kaufpreis
Das Ergebnis: In diesem Beispiel
erstattet Ihnen
das Finanzamt innerhalb von 10 Jahren rund ein
Drittel des Kaufpreises.
Unglaublich, - aber wahr ! Seien Sie ehrlich: Hätten Sie mit einer "Eigenheimzulage"
in dieser Höhe gerechnet ? Sie haben noch Zweifel ? Fragen Sie den Steuerberater
Ihres Vertrauens. Es gibt allerdings auch zwei Wermutstropfen: Um in
den vollen Genuss dieser staatlichen Förderung zu gelangen, müssen Sie
leider als notwendige Voraussetzung auch bereits viel Steuern zahlen. Um es im
Klartext zu sagen, sollte Ihr zu versteuerndes Einkommen nach unserer Meinung
in einem Bereich über 60.000 Euro p.a. liegen. Der zweite Aspekt: Die Steuerbegünstigung
wird in vollem Umfang nur dann gewährt, wenn Sie die Immobilie erwerben,
bevor mit den Sanierungsarbeiten der Baumaßnahme begonnen wurde. Gerade
als Eigennutzer sollten Sie daher eine Portion Phantasie mitbringen, da das unsanierte
Baudenkmal erst in einigen Monaten nach dem Kaufvertragsabschluss wieder in neuem
Glanz prächtig erstrahlen wird. Lassen Sie sich daher unbedingt Referenzobjekte
des Anbieters zeigen.
Das
im Filmbeitrag genannte Beispiel verdeutlicht diesen Finanzierungsvorteil bei
Eigenutzung der Immobilie; im Vermietungsfall (
Kapitalanleger ) dagegen gelten abweichende Vorschriften, über
die wir Sie auch gerne informieren: Sie werden überrascht sein, wie hoch
Ihre persönliche Steuerersparnis sein könnte ...
Angebote im Bereich Denkmalschutz, Baudenkmale sowie Gebäude
in Sanierungsgebieten ( § 7h EStG ) finden Sie auf unseren Immobilienseiten.
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Berechnungen bei uns ab.
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