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Fax 0221 -  510 32 62 

Steuertipp : Denkmalschutz und Eigennutzung
 
Video zu § 7i u. h EStG und § 10f EStG

 

Sie sehen ein Video ©  mit freundlicher Genehmigung von KONZ TV / KONZ Steuertipps.de  
Bitte Copyright beachten ! Dieser Film ist urheberrechtlich geschützt.

Denkmalgeschützte Immobilien sind zur Zeit das mit Abstand attraktivste Steuersparmodell:

Eine Investition in denkmalgeschütztes Immobilieneigentum bedeutet auch für Selbstnutzer umfangreiche Steuerersparnisse.

Die steuerliche Förderung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten, denkmalgeschützten Immobilien ist eines der letzten verbliebenen Steuerschlupflöcher. Der erzielbare Steuervorteil kann weit über denen der im Jahr 2006 abgeschafften Eigenheimzulage liegen und bietet damit erhebliche Vorteile bei der Finanzierung.

Das im Filmbeitrag genannte Beispiel verdeutlicht diesen Finanzierungsvorteil bei Eigenutzung der Immobilie; im Vermietungsfall ( Kapitalanleger ) gelten abweichende Vorschriften, über die wir Sie gerne informieren. Aktuelle Angebote im Bereich der Denkmalimmobilien finden Sie auf unseren Immobilienseiten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder fordern Sie individuelle und objektbezogene Berechnungen bei uns ab.

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