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Immobilienmakler Köln
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Mit Denkmalschutz Immobilien Steuern Sparen

Sie wollen Steuern sparen - dann sollten Sie in denkmalgeschützte Immobilien investieren, ein Investment, das zu den sichersten Anlageformen zählt. Sehen Sie selbst wie hoch Ihre persönliche Steuerersparnis sein könnte ...

Steuerrechner Denkmalschutzimmobilie
 

Berechnung der Steuerersparnis durch den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie

Angaben zum Objekt
Gesamtkaufpreis in Euro
Summe aus Grundstück, Altbausunbstanz und Sanierungskosten
Anteil Denkmalschutzkosten in Prozent
Wie hoch ist der Anteil der Sanierungskosten?
Baujahr der Immobilie (Altbausubstanz)
Gebäude die vor 1925 errichtet wurden, werden mit 2.5% AfA abgeschrieben
Angaben zum Erwerber
zu versteuerndes Jahreseinkommen in Euro
 
Steuertabelle
Verheiratete Erwerber Splittingtabelle, die anderen Grundtabelle
Kirchensteuer
Je nach Bundesland, Bayern und Baden-Württemberg 8%, alle anderen 9%
Grundlagen der Berechnung
Ein verheirateter Erwerber, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von Euro 100.000, investiert in eine vermietete Denkmalschutz Immobilie einen Gesamtkaufpreis in Höhe von Euro 250.000 zuzüglich Kaufnebenkosten.

Die Bemessungsgrundlage für die AfA von Baudenkmalen wird mit Euro 175.000 (70,00% des Gesamtkaufpreises) angenommen.

Das ursprüngliche Baujahr des Objekts liegt im Jahr 1925 oder später. Als Bemessungsgrundlage für die lineare AfA der Altbausubstanz nehmen wir die Hälfte des verbleibenden Gesamtkaufpreises an. Der Rest enfällt auf das Grundstück und wird nicht abgeschrieben.

Jahr Einkommen Steuerlast AfA Denkmalschutz AfA Altbau 2% Einkommen neu Steuerlast neu Steuerersparnis
2012100.00029.42015.75075083.50022.0897.330
2013100.00029.42015.75075083.50022.0897.330
2014100.00029.42015.75075083.50022.0897.330
2015100.00029.42015.75075083.50022.0897.330
2016100.00029.42015.75075083.50022.0897.330
2017100.00029.42015.75075083.50022.0897.330
2018100.00029.42015.75075083.50022.0897.330
2019100.00029.42015.75075083.50022.0897.330
2020100.00029.42012.25075087.00023.5855.835
2021100.00029.42012.25075087.00023.5855.835
2022100.00029.42012.25075087.00023.5855.835
2023100.00029.42012.25075087.00023.5855.835
Summen 353.036175.0009.000 271.05481.982

81.982 Euro vollkommen legale Steuerersparnis ???

Wie geht das ?
Sie brauchen deswegen nicht gleich in die Schweiz oder nach Lichtenstein zu reisen; nein ...
Einer unserer spezialisierten Denkmalschutzberater in Ihrer Nähe informiert Sie gerne und sachkundig über diese letzte Steueroase in Deutschland und die rentierlichen, inflationssicheren Kapitalanlagen im Bereich denkmalgeschützter Immobilien und Baudenkmale. Vorher sollten Sie selbst rechnen:

Nutzung des Steuersparrechners

Für eine individuelle Berechnung Ihres persönlichen Steuervorteils benötigen Sie bei der Dateneingabe im Onlinerechner oben folgende Angaben:

• zu Ihrem Jahreseinkommen ( zu versteuerndes Jahreseinkommen - siehe letzter Steuerbescheid ), Splitting- oder Grundtarif, Kirchensteuer ?
• und Angaben zur Immobilie ( Kaufpreis, Anteil der Sanierungskosten und Baujahr ) - diese Objektdaten finden Sie auf unseren Angebotsseiten.

Tipp: Der Kaufpreis der Immobilie sollte das 2-3-fache Ihres Jahreseinkommen nicht übersteigen. Viel Spaß beim Rechnen !

Interpretation der Ergebnisse:

  • Ohne denkmalgeschützte Immobilie zahlen Sie im gleichen Betrachtungszeitraum 353.036 Euro Steuern. Diese wären unwiederbringlich weg !
  • Mit einer denkmalgeschützten Immobile sparen Sie dagegen 81.982 Euro Steuern. Diesen Betrag können Sie als Baustein Ihrer Finazierung Ihres Baudenkmals und damit zur persönlichen Vermögensbildung verwenden.
  • In der Regel beträgt der kumulierte Steuervorteil bis zu einem Drittel des Kaufpreises der Immobilie.
  • Worauf warten Sie ? Wir helfen Ihnen dabei die passende Immobilie für Sie zu finden.

Beratungstermin Denkmalschutz vereinbaren

 

Hinweis zum Denkmalschutz - Steuersparrechner:

Die PETER HARDT WIRTSCHAFTSBERATUNG schließt jedwede Haftung bezüglich der Angaben des obigen, sogenannten Steuersparrechners aus. Die mit ihm ermittelten Ergebnisse hinsichtlich der steuerlichen Belastung eines Teilnehmers und die Auswirkungen darauf bei Erwerb einer bestimmten denkmalgeschützten Immobilie zu einem bestimmten Preis, sollen lediglich einen groben Anhalt bieten. Keinesfalls aber können sie die Beratung durch einen Steuerberater auch nur teilweise ersetzen
.

 


 

 

 



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