Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand Januar
2007
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen
wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen
unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff
des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen
unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir
uns als Maklerunternehmen verpflichtet haben.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen
gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis-
oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern
,,Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht dies in
Ausführung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen
Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs.
Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem
Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen
zu erteilen:
Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt
durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem
Vertragsabschluß mit einem von der Wirtschaftsberatung Peter Hardt nachgewiesenen
Anbieter, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Courtage in Höhe von
3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Wirtschaftswert des Vertrages
verpflichtet.
Für
den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger, sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart, unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb
eines Objektes durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage von 3,57
% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Wirtschaftswert des Vertrages
und Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.
Für den
Nachweis oder die Vermittlung von gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen
zahlt der Mieter, Pächter bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu
5 Jahren eine Courtage von 2,38 Monatsmieten bzw. monatlichen Pachtzahlungen
inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von
mehr als 5 Jahren hat der Mieter, Pächter eine Courtage in Höhe von 4,76
Monatsmieten bzw. monatlichen Pachtzahlungen inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen.
Die Vereinbarung eines Optionsrechtes gilt bei Miet- oder Pachtverträgen
als Vertragsabschluß und ist ebenfalls courtagepflichtig.
Ist die
von der Wirtschaftsberatung Peter Hardt nachgewiesene Gelegenheit zum
Abschluß des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das der
Wirtschaftsberatung Peter Hardt innerhalb von 5 Tagen und führt den Nachweis,
woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Wirtschaftsberatung
Peter Hardt nicht gegen sich gelten zu lassen.
Hinsichtlich
des Objektes ist die Wirtschaftsberatung Peter Hardt auf die Auskünfte
der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden
angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine
Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Wirtschaftsberatung
Peter Hardt für Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht
haften.
Die Wirtschaftsberatung
Peter Hardt nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher
Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.
Peter Hardt
Wirtschaftsberatung
- Köln
Peter
Hardt Immobilien - Köln

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