Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand
Januar 2010
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns
mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber.
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten
kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres
Berufsstandes, zu denen wir uns als Maklerunternehmen verpflichtet haben.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen
gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis-
oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich
dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern ,,Allgemeine Geschäftsbedingungen"
zugrunde legen, so geschieht dies in Ausführung und Ausgestaltung der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs
der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs.
Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber
evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen:
Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch
eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluß
mit einem von der Wirtschaftsberatung Peter Hardt nachgewiesenen Anbieter, so
ist der Empfänger zur Zahlung einer Courtage in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet.
Für
den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger, sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart, unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb eines
Objektes durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage von 3,57 % inkl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer vom Wirtschaftswert des Vertrages und Einschluß aller damit zusammenhängenden
Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Für
den Nachweis oder die Vermittlung von gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen zahlt
der Mieter, Pächter bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren eine
Courtage von 2,38 Monatsmieten bzw. monatlichen Pachtzahlungen inkl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der
Mieter, Pächter eine Courtage in Höhe von 4,76 Monatsmieten bzw. monatlichen Pachtzahlungen
inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Vereinbarung eines Optionsrechtes gilt bei
Miet- oder Pachtverträgen als Vertragsabschluß und ist ebenfalls courtagepflichtig.
Ist
die von der Wirtschaftsberatung Peter Hardt nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß
des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das der Wirtschaftsberatung
Peter Hardt innerhalb von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis
stammt. Spätere Widersprüche braucht die Wirtschaftsberatung Peter Hardt nicht
gegen sich gelten zu lassen. Hinsichtlich
des Objektes ist die Wirtschaftsberatung Peter Hardt auf die Auskünfte der Verkäufer,
Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber
hinaus kann die Wirtschaftsberatung Peter Hardt für Objekte keine Gewähr übernehmen
und für die Bonität nicht haften. Die
Wirtschaftsberatung Peter Hardt nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung
vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen. Peter
Hardt Wirtschaftsberatung
- Köln Peter
Hardt Immobilien - Köln 
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