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Peter Hardt
Wirtschaftsberatung
Brüsseler Straße 97
D 50672 Köln

Tel. 0221 - 510 32 32
Fax 0221 - 510 32 62

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2007

Vorbemerkung

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Maklerunternehmen verpflichtet haben.

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern ,,Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht dies in Ausführung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen:




Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluß mit einem von der Wirtschaftsberatung Peter Hardt nachgewiesenen Anbieter, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Courtage in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet.

Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb eines Objektes durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage von 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Wirtschaftswert des Vertrages und Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.

Für den Nachweis oder die Vermittlung von gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen zahlt der Mieter, Pächter bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren eine Courtage von 2,38 Monatsmieten bzw. monatlichen Pachtzahlungen inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter, Pächter eine Courtage in Höhe von 4,76 Monatsmieten bzw. monatlichen Pachtzahlungen inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Vereinbarung eines Optionsrechtes gilt bei Miet- oder Pachtverträgen als Vertragsabschluß und ist ebenfalls courtagepflichtig.

Ist die von der Wirtschaftsberatung Peter Hardt nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das der Wirtschaftsberatung Peter Hardt innerhalb von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Wirtschaftsberatung Peter Hardt nicht gegen sich gelten zu lassen.

Hinsichtlich des Objektes ist die Wirtschaftsberatung Peter Hardt auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Wirtschaftsberatung Peter Hardt für Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften.

Die Wirtschaftsberatung Peter Hardt nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.

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