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Denkmalschutz Immobilien in NRW

Film Eigenheimzulage mit Denkmalschutz Immobilien

Eigenheimzulage 2014


Die schlechte Nachricht :

Die Eigenheimzulage war eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland. Mit ihr sollte die Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum gefördert werden. Der Staat hat dafür bis zu 11 Mrd. € pro Jahr aufgewendet.

Die Eigenheimzulage wurde zum 1.1.2006 abgeschafft !

Die gute Nachricht auch in 2014 :

Selbstgenutztes Wohneigentum wird auch weiterhin staatlich gefördert. Es gibt eine Fülle von Förderungen, die von günstigen Darlehen der KfW-Förderbank (KfW), Wohn-Riester bis zu Programmen der Bundesländer und Kommunen reichen...

In der Öffentlichkeit weit weniger bekannt sind die Steuerbegünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmale, Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Formal handelt es sich hierbei nicht um eine Zulage, sondern Erwerber solcher " Denkmalschutz Immobilien " können in erheblichem Umfang die mit dem Erwerb verbunden Aufwendungen ( Herstellungskosten ) wie Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Höhe der hierbei gewährten Steuervorteile liegen zum Teil sehr deutlich über den Zulagen der abgeschaften Eigenheimzulage:

Film Eigenheimzulage mit Denkmalschutz Immobilien


Man mag darüber spekulieren warum diese spezielle Eigenheimförderung von denkmalgeschützten Immobilien im öffentlichen Bewußtsein eher ein Schattendasein fristet :

Die Gewährung der Eigenheimzulage war an Einkunfts- / Einkommensgrenzen gekoppelt. Beim Erwerb einer Denkmalimmobilie gibt es diese Beschänkung nicht; im Gegenteil profitiert hier der Besserverdienende mit Spitzensteuersatz am meisten.

Der maximale Förderbetrag der abgeschafften Eigenheimzulage (ohne Kinderzulage) lag bei 20.000 Euro. Die gewährten Steuervorteile bei einer Denkmalschutzimmobilie können diesen Betrag um ein vielfaches übersteigen!


Geregelt ist diese Förderung des Erwerbs denkmalgeschützter Immobilien in § 10f Einkommensteuergesetz (EStG). Sie können den trockenen Gesetzestext gerne selbst nachlesen.

Eine besser verständliche Aufbereitung in einem kleinen Filmbeitrag und eine Beispielrechnung haben wir für Sie hier als Steuertipp bereitgestellt:

 

http://www.hardt.net/Steuertipp_Denkmalschutz_Eigennutzer_10f_EStG.htm



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