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Informationen
zur Eigenheimförderung
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Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage beträgt für Bauherren und Erwerber einer
neuen Wohnung bisher 8 Jahre lang jeweils 2.556 Euro und für Käufer
einer Altbauwohnung 1.278 Euro, in beiden Fällen zuzüglich einer
Kinderzulage von 767 Euro pro Kind und Jahr.
Die Eigenheimzulage wird
- entgegen dem Beschluss von Bundesregierung und Bundestag - nun doch
nicht abgeschafft, sondern nur gekürzt und in einigen Punkten umgestaltet:
Betroffen sind Wohnungen
mit Bauantrag oder Kaufvertrag ab dem 1.1.2004.
Die unterschiedliche Förderung
von Neu- und Altbauwohnungen wird aufgegeben, sodass die Grundförderung
künftig in beiden Fällen gleich hoch ist.
Die Grundförderung beträgt künftig 1 % der Bemessungsgrundlage,
höchstens 1 250 Euro pro Jahr.
Die Kinderzulage wird von bisher 767 Euro auf 800 Euro aufgestockt.
Für Ausbauten und Erweiterungen wird keine Eigenheimzulage mehr
gewährt.
Begünstigt sind neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
des Gebäudes und des Grund und Bodens auch Aufwendungen für
Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der
Anschaffung durchgeführt werden.
Die maßgebende Zweijahres-Einkommensgrenze im Erst- und Vorjahr
der Förderung wird auf 70 000 Euro bei Alleinerziehenden und auf
140 000 Euro bei Verheirateten abgesenkt (bisher 81 807 Euro / 163 614
Euro). Maßgebend ist nur noch die Summe der positiven Einkünfte
dieser zwei Jahre.
Wie bisher gibt es auch künftig eine Genossenschaftszulage für
den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Sie wird
leicht herabgesetzt von bisher 1.227 Euro auf 1.200 Euro. Dafür
muss eine Mindesteinlage von 5.000 Euro - statt bisher 5.113 Euro -
gezeichnet werden. Neu ist aber, dass der Anspruchberechtigte spätestens
im letzten Jahr der Förderung eine Genossenschaftswohnung beziehen
muss, um die Förderung zu behalten.
Neues zur Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage wird ab dem Jahr 2004 neu ausgerichtet.
Für Bauherren, die nach dem 31. Dezember 2003 mit der Herstellung
beginnen, und Erwerber, die nach dem 31. Dezember 2003 den notariellen
Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, gelten
zukünftig folgende Regelungen:
Neubauten und Bestandserwerb
werden einheitlich gefördert.
Für Ausbauten und Erweiterungen erfolgt keine Förderung mehr.
Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich über den Förderzeitraum
von acht Jahren höchstens 1.250 EURO, die Kinderzulage 800 EURO.
Begünstigt werden neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten
des Gebäudes und des Grund und Bodens auch Aufwendungen für
Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der
Anschaffung durchgeführt werden.
Die Einkunftsgrenze wird für den zu betrachtenden Zweijahreszeitraum
(Erstjahr und Vorjahr) auf 70.000 EURO für Alleinstehende sowie 140.000
EURO für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht
sich der Betrag um 30.000 EURO. Maßgebend ist hierfür zukünftig
nicht mehr der Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern die Summe der
positiven Einkünfte.
Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen erfolgt nur,
wenn der Anspruchsberechtigte spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraumes
mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung beginnt.
Bauherren, die vor dem 1. Januar
2004 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar
2004 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft
beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen
Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum
von acht Jahren.
Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung
erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei
baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine
Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen
eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag
noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend,
in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.
22.
November 2003 :
Eigenheimzulage
wird gekürzt, aber nicht gestrichen
Wie die heutige Ausgabe der
"Financial Times Deutschland"
meldet, hat sich eine vom Vermittlungsausschuss eingesetzte
Arbeitsgruppe auf eine "Modifizierung" des staatlichen Zuschusses
für die
Wohneigentumsbildung geeinigt. Weiteren Agenturmeldungen zufolge hat sich
die
SPD nun die Halbierung der jährlich vergebenen Fördersumme als
neues Verhandlungsziel mit den Unionspolitikern gesetzt. Von Hans
Eichels ursprünglichem Ziel einer kompletten Streichnung der Zulage
hat sich seine Partei damit verabschiedet.
Stand 18. Februar 2003
Eigenheimzulage bleibt vorerst
Weiter volle Förderung
Gute Nachricht für
Immobilienkäufer und Häuslebauer: Die Eigenheimzulage nach altem
Recht gilt vorerst doch weiter. Eigentlich sollten vom Jahreswechsel 2002/2003
an neue Regeln in Kraft treten.
Danach hätten viele keine oder nur eine geringere Förderung
erhalten. Jetzt gilt: Sämtliche Anträge werden bis auf Weiteres
nach altem Recht bearbeitet.
Warten auf Neuregelung
Erst wenn die geplante neue
Regelung in Kraft tritt, löst sie die alten Bestimmungen ab. Doch
das kann noch dauern. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten
und beschließen, der Bundespräsident das Gesetz billigen und
es schließlich im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Laut Bundesfinanzministerium ist der Stichtag für die Weitergeltung
des alten Rechts der Tag nach der Verkündiung des (neuen) Gesetzes.
Über 20.000 Euro Zuschuss
Hier die alten und weiterhin
gültigen Regeln im Überblick:
Den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnung fördert das Finanzamt
acht Jahre lang mit einer Zulage.
Die beträgt für
Neubauten 2.556 Euro und für mehr als zwei Jahre alte Gebäude
1.278 Euro im Jahr.
Für jedes Kind, das
mit im Haushalt wohnt, erhöht sich die Zulage um jährlich
767 Euro.
Die Förderung gibt
es jedoch nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen: Alleinstehende
dürfen im Jahr der Fertigstellung oder des Kaufs und im Jahr davor
zusammengerechnet Einkünfte von bis zu 81.807 Euro haben. Ehepaare
dürfen in beiden Jahren zusammen auf höchstens 163.614 Euro
kommen. Für jedes Kind, für das es Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag
gibt, steigen die Grenzen um 30.678 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern
darf zum Beispiel im Zweijahreszeitraum Einkünfte von 224.970 Euro
haben, ohne den Anspruch auf die Eigenheimzulage zu verlieren.
BROSCHÜRENVERSAND:
Wir haben für Sie ein Exemplar der Broschüre: So hilft der
Staat beim Bauen ( Stand 2003 !! ) reserviert. Die Broschüre
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen informiert
über die derzeit noch geltenden staatlichen Fördermöglichkeiten
und kann per Email bei uns kostenlos angefordert werden - Kaufinteressenten
geht diese automatisch zu.


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