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Informationen zur Eigenheimförderung


Stand 22. November 2002

Die neue alte Bundesregierung will den künftigen Bauherren und Hauskäufern kräftig eins aufs Dach geben: Die Eigenheimzulage wird erheblich gekürzt und nur noch Familien mit Kindern gewährt. Wer bereits Bau- oder Kaufabsichten hat, sollte noch vor Jahresende 2002 handeln.

Die Eigenheimzulage besteht nach geltendem Recht aus mehreren Komponenten: Grundförderung, Kinderzulage, Ökozulage und Genossenschaftszulage. Die Grundförderung beträgt 2 556 Euro für Neubauwohnungen und 1 278 Euro für Altbauwohnungen. Die Kinderzulage beträgt 767 Euro je Kind. Die Ökozulage wird nur noch gewährt, wenn der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 1.2.2002 eingereicht wurde oder die Wohnung mit einer energiesparenden Anlage bis zum 31.12.2002 angeschafft wird.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, die Grundförderung gänzlich zu streichen und nur noch eine Kinderzulage von 1 200 Euro je Kind zu gewähren. Nach einem Sturm der Entrüstung fallen die Einschnitte - nach einem erneuten Beschluss der Bundesregierung vom 7.11.2002 - nun etwas moderater aus:

Die Eigenheimzulage erhalten künftig nur noch Eltern, also Alleinerziehende und Verheiratete mit Kindern. Wer keine Kinder hat, geht leer aus.

• Für Neu- und Altbauten gibt es gleichermaßen eine Grundzulage von 1 000 Euro und eine Kinderzulage von 800 Euro pro Jahr - und zwar wie bisher acht Jahre lang. Zusätzlich soll auch wieder die Ökozulage eingeführt werden, deren Höhe derzeit noch unbekannt ist. Die Genossenschaftszulage wird gestrichen.

• Die maßgebende Zweijahres-Einkommensgrenze im Erst- und Vorjahr der Förderung wird von bisher 81 807 für Alleinerziehende und 163 614 Euro für Verheiratete auf 70 000 Euro / 140 000 Euro abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 20 000 Euro - statt bisher um 30 678 Euro. Konnten bisher positive und negative Einkünfte saldiert werden, so werden künftig nur noch positive Einkünfte berücksichtigt.

• Bauen oder kaufen Alleinstehende oder Verheiratete ohne Kinder ein Eigenheim, gibt's zunächst keine Eigenheimzulage. Falls aber innerhalb von vier Jahren Nachwuchs kommt, werden die Grund- und Kinderzulage rückwirkend ab dem Geburtsjahr gewährt. Für weitere Kinder, die innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums geboren werden, bekommen die Eltern die Kinderzulage nur noch für die Restlaufzeit.

So hoch ist die Eigenheimförderung über 8 Jahre:
 
Neubauwohnung
Altbauwohnung
ab 2003
bisher
ab 2003
bisher
Ohne Kinder
0 EUR
20 448 EUR
0 EUR
10 224 EUR
1 Kind
14 400 EUR
26 584 EUR
14 400 EUR
16 360 EUR
2 Kinder
20 800 EUR
32 720 EUR
20 800 EUR
22 496 EUR
3 Kinder
27 200 EUR
38 856 EUR
27 200 EUR
28 632 EUR
4 Kinder
33 600 EUR
44 992 EUR
33 600 EUR
34 768 EUR

 

Fazit:
Bei Kauf einer Altbauwohnung fällt die Kürzung für Familien vergleichsweise milde aus. Bei Bau oder Kauf einer Neubauwohnung aber müssen die künftigen Eigenheimer ganz erhebliche Einbußen hinnehmen, und zwar rund 12 000 Euro.

STEUEREXPERTEN RATEN DAHER:
Die neuen Regelungen gelten ab 1.1.2003. Das bedeutet: Das bisherige Recht gilt für Sie bis zu 8 Jahre weiter, wenn Sie den Bauantrag noch bis zum 31.12.2002 stellen oder den Kaufvertrag bis zum 31.12.2002 notariell abschließen. Wann im Kaufvertrag der Übergang von Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vereinbart ist, spielt keine Rolle.


Falls Sie konkrete Pläne für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung haben, sollten Sie das Datum 31.12.2002 unbedingt im Auge behalten. Nur wenn Sie bis dahin den Bauantrag einreichen oder den Kaufvertrag beim Notar abschließen, sichern Sie sich die bisherige hohe Eigenheimzulage für 8 Jahre.

 

BROSCHÜRENVERSAND:
Wir haben für Sie ein Exemplar der Broschüre: So hilft der Staat beim Bauen reserviert. Die Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen informiert über die 2002 geltenden staatlichen Fördermöglichkeiten und kann per Email bei uns kostenlos angefordert werden - Kaufinteressenten geht diese automatisch zu.

 

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